Das Zertifikat des Bundesverbandes IGZ e.V. soll gewisse Qualitätsstandards bei der Bearbeitung von Zwangsverwaltungsverfahren gewährleisten.

Das Zertifikat des Bundesverbandes IGZ e.V. wird deshalb nur an diejenigen Zwangsverwalter vergeben, die an dem einwöchigen Fachlehrgang Zwangsverwaltung des Bundesverbandes IGZ e.V. teilgenommen und die dort abzulegende schriftliche Prüfung erfolgreich bestanden haben. Neben der Möglichkeit des Erwerbes des Zertifikates durch Teilnahme an dem Fachlehrgang kann das Zertifikat auch an solche Zwangsverwalter erteilt werden, die durch Nachweis einer entsprechenden Anzahl von Zwangsverwaltungsverfahren ihre Qualifizierung unterstreichen können.


Alle zertifizierten Zwangsverwalter sind verpflichtet, gegenüber dem Bundesverband IGZ e.V. jährliche Fortbildungsnachweise in den Bereichen Zwangsverwaltung und Mietrecht zu erbringen. Fehlt dieser Nachweis, wird das Zertifikat aberkannt.

Alle Bestimmungen zum Zertifikat und dem Zertifizierungsverfahren sind in folgenden Downloads abrufbar: https://www.igzwangsverwaltung.de/dokumente