Der Vorstand

Der Vorstand des Bundesverbandes Interessengemeinschaft Zwangsverwaltung e.V. besteht derzeit aus 7 Personen: dem Vorstandsvorsitzenden (Jens Wilhelm V), dem stellvertretenden Vorsitzenden (Dr. Thomas Klipfel) und dem Schatzmeister (Ralf Brüggemann) sowie 4 weiteren Vorstandsmitgliedern. Die letzte Wahl erfolgte im Rahmen der Mitgliederversammlung am 22. April 2022.

Allgemeine Informationen zur Zwangsverwaltung


Die Zwangsverwaltung ist ein Vollstreckungsverfahren in das unbewegliche Vermögen (Immobilien) des Schuldners, das den Vorschriften der Zivilprozessordnung (ZPO) unterliegt. Das Zwangsverwaltungsverfahren ist im Gesetz über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung (ZVG) gesetzlich geregelt. Weitere Regelungen zur Tätigkeit des Zwangsverwalters und dessen Vergütung finden sich in der Zwangsverwalterverordnung (ZwVwV).

Das Zertifikat des Bundesverbandes IGZ e.V. soll gewisse Qualitätsstandards bei der Bearbeitung von Zwangsverwaltungsverfahren gewährleisten.

Das Zertifikat des Bundesverbandes IGZ e.V. wird deshalb nur an diejenigen Zwangsverwalter vergeben, die an dem einwöchigen Fachlehrgang Zwangsverwaltung des Bundesverbandes IGZ e.V. teilgenommen und die dort abzulegende schriftliche Prüfung erfolgreich bestanden haben. Neben der Möglichkeit des Erwerbes des Zertifikates durch Teilnahme an dem Fachlehrgang kann das Zertifikat auch an solche Zwangsverwalter erteilt werden, die durch Nachweis einer entsprechenden Anzahl von Zwangsverwaltungsverfahren ihre Qualifizierung unterstreichen können.

Der Bundesverband IGZ e.V. hat sich nicht nur zum Ziel gesetzt, das Berufsbild des Zwangsverwalters in der Öffentlichkeit darzustellen, vielmehr sollen im Rahmen von Veranstaltungen Weiterbildungsmöglichkeiten für Zwangsverwalter angeboten werden und eine Information der Mitglieder und der Öffentlichkeit über Neuerungen der Gesetzeslage gewährleistet werden.


Die konkreten Aufgaben und Ziele des Bundesverbandes IGZ e.V. sind u.a.:

  • die Beteiligung an der anstehenden und zeitgemäßen Neugestaltung von Regelungen des ZVG
  • rechtzeitige Information und Beteiligung der Praxis bei Gesetzesänderungen
  • Veranstaltung von Vorträgen, Seminaren und Workshops zu den Themen der Zwangsverwaltung
  • Information und Diskussion innerhalb der Veranstaltungen zum Grenzbereich von Zwangsversteigerung und Insolvenz
  • die Gestaltung von Richtlinien bzw. allgemeinen Standards zur Definition des Berufsbildes und der Aufgaben der Zwangsverwaltung im Sinne der Qualitätsanforderungen der neuen Zwangsverwalterverordnung.